|
♦ Für ausländische Paare,
die in Finnland getraut werden wollen, genügt ein vorübergehender Aufenthalt
in Finnland, z.B. eine Urlaubsreise.
♦ Die Aufgebotsfrist beträgt 7 Tage.
♦ Trauungsberechtigt sind
die Zivilregisterämter und die ev.-luth. und orthodoxen Kirchen, sowie
einige kleinere Religionsgemeinschaften (z.B. die katholische
Religionsgemeinschaft) für kirchliche Trauungen.
Die gröβte Glaubensgemeinschaft Finnlands ist die ev.-luth. Kirche.
♦ In Finnland sind
kirchliche und bürgerliche Trauungen gleichgestellt.
Wobei ich an dieser Stelle
anmerken möchte, dass es viel unkomplizierter ist und viel weniger
„Papierkrieg“ bedeutet, wenn das Paar bei Wunsch einer kirchlichen Trauung
entweder im Heimatland oder in Finnland erst standesamtlich heiratet und
die Ehe dann hier in Finnland kirchlich segnen lässt.
♦ Die Trauung kann auch
auβerhalb des Zivilregisteramtes oder der Kirche stattfinden (z.B. in freier
Natur, auf einem Schiff).
♦ In der Regel wird die
Eheschlieβung unter Anwesenheit zweier Zeugen vorgenommen (diese können auch
gestellt werden).
♦ Auf jeden Fall werden
folgende Papiere benötigt:
- Ausweispapiere (am besten Reisepass)
- Im Heimatland amtlich zugelassenes Ehefähigkeitszeugnis für beide
Ehepartner (darf nicht älter als 3 Monate sein). Dieses Dokument muss
mit
einer Apostille versehen sein.*
(Die Apostille ist eine
Beglaubigungs- oder Legalisationsform, meistens in Form eines Stempels, der
die Form eines Quadrates von bestimmter Größe hat.)
Die Dokumente werden in
Finnisch, Deutsch, Schwedisch und Englisch akzeptiert, aber für Zeugnisse in
anderen Sprachen braucht man eine vereidigte Übersetzung ins Finnische.
- Bei kirchlichen Trauungen wird ein Nachweis der Kirchenzuge-
hörigkeit
benötigt, sowie gegebenenfalls noch einige andere
Dokumente (falls eine rein kirchliche Trauung möglich ist).
- Visum zur Einreise nach Finnland (falls erforderlich), z.B. wenn
man aus
China,
Russland oder Thailand einreisen möchte.
♦ Für z.B. aus Deutschland
Anreisende besteht auch die Möglichkeit, sich einen freien Theologen für
eine ganz individuelle Zeremonie mitzubringen. (Kontaktieren Sie mich für
weitere Informationen!)
♦ Für gleichgeschlechtliche
Paare gilt: eine Eintragung Ihrer Partnerschaft ist in Finnland nur möglich,
wenn mindestens einer von Ihnen die finnische Staats-angehörigkeit hat und
seinen Wohnsitz in Finnland hat oder wenn beide Partner ihren Wohnsitz in
Finnland schon mindestens 2 aufeinander folgende Jahre haben. Für
gleichgeschlechtliche Paare z.B. aus Deutschland bietet sich von daher nur
die Möglichkeit für ein schönes Fest in Finnland mit einer individuell
gestalteten Zeremonie durch einen freien Redner an.
(Gerne sende ich Ihnen die Links einiger freier Theologen, die
Trauungszeremonien für gleichgeschlechtliche Paare anbieten.)
♥ Bitte kontaktieren Sie
mich für weitere Informationen.
Da ich gerne Kunden aus der
ganzen Welt berate und jede Situation doch auch ganz anders ist
(Religionszugehörigkeit, Nationalität...) ist es natürlich schwer, hier auf
dieser Seite alle Möglichkeiten und Unmöglichkeiten zu erwähnen. Diese Seite
gilt deshalb nur als Richtlinie.
Melden Sie sich bitte bei
mir für weitere bzw. genauere Informationen.
Eine Hochzeit im Ausland ist etwas ganz
Besonderes- genau wie Ihre Liebe.
* Bei Ländern, die das
Haager Übereinkommen nicht unterschrieben haben (also die Ausfertigung einer
Apostille nicht möglich ist), läuft die Legalisation (Echt-heitsbestätigung)
der Urkunde über das Auswärtige Amt und über die lokale finnische Botschaft. |