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♦ Für ausländische Paare, die in Finnland getraut werden wollen, genügt ein vorübergehender Aufenthalt in Finnland, z.B. eine Urlaubsreise.


♦ Die Aufgebotsfrist beträgt 7 Tage.


♦ Trauungsberechtigt sind die Zivilregisterämter und die ev.-luth. und orthodoxen Kirchen, sowie einige kleinere Religionsgemeinschaften  (z.B. die katholische Religionsgemeinschaft) für kirchliche Trauungen.

Die gröβte Glaubensgemeinschaft Finnlands ist die ev.-luth. Kirche.


♦ In Finnland sind kirchliche und bürgerliche Trauungen gleichgestellt.

Wobei ich an dieser Stelle anmerken möchte, dass es viel unkomplizierter ist und viel weniger „Papierkrieg“ bedeutet, wenn das Paar bei Wunsch einer kirchlichen Trauung entweder im Heimatland oder in Finnland erst standesamtlich heiratet und die Ehe dann hier in Finnland kirchlich segnen lässt.


♦ Die Trauung kann auch auβerhalb des Zivilregisteramtes oder der Kirche stattfinden (z.B. in freier Natur, auf einem Schiff).


♦ In der Regel wird die Eheschlieβung unter Anwesenheit zweier Zeugen vorgenommen (diese können auch gestellt werden).


♦ Auf jeden Fall werden folgende Papiere benötigt:

          - Ausweispapiere (am besten Reisepass)

          - Im Heimatland amtlich zugelassenes Ehefähigkeitszeugnis für beide 
             Ehepartner (darf nicht älter als 3 Monate sein). Dieses Dokument muss 
             mit einer Apostille versehen sein.*

(Die Apostille ist eine Beglaubigungs- oder Legalisationsform, meistens in Form eines Stempels, der die Form eines Quadrates von bestimmter Größe hat.)

Die Dokumente werden in Finnisch, Deutsch, Schwedisch und Englisch akzeptiert, aber für Zeugnisse in anderen Sprachen braucht man eine vereidigte Übersetzung ins Finnische.

          - Bei kirchlichen Trauungen wird ein Nachweis der  Kirchenzuge-
           hörigkeit
benötigt, sowie  gegebenenfalls noch einige andere   
             Dokumente (falls eine rein kirchliche Trauung möglich ist).

          - Visum zur Einreise nach Finnland  (falls erforderlich), z.B. wenn man aus
             China, Russland oder Thailand einreisen möchte.


♦ Für z.B. aus Deutschland Anreisende besteht auch die Möglichkeit, sich einen freien Theologen für eine ganz individuelle Zeremonie mitzubringen. (Kontaktieren Sie mich für weitere Informationen!)


♦ Für gleichgeschlechtliche Paare gilt: eine Eintragung Ihrer Partnerschaft ist in Finnland nur möglich, wenn mindestens einer von Ihnen die finnische Staats-angehörigkeit hat und seinen Wohnsitz in Finnland hat oder wenn beide Partner ihren Wohnsitz in Finnland schon mindestens 2 aufeinander folgende Jahre haben. Für gleichgeschlechtliche Paare z.B. aus Deutschland bietet sich von daher nur die Möglichkeit für ein schönes Fest in Finnland mit einer individuell gestalteten Zeremonie durch einen freien Redner an.
(Gerne sende ich Ihnen  die Links einiger freier Theologen, die Trauungszeremonien für gleichgeschlechtliche Paare anbieten.)


♥ Bitte kontaktieren Sie mich für weitere Informationen.


Da ich gerne Kunden aus der ganzen Welt berate und jede Situation doch auch ganz anders ist (Religionszugehörigkeit, Nationalität...) ist es natürlich schwer, hier auf dieser Seite alle Möglichkeiten und Unmöglichkeiten zu erwähnen. Diese Seite gilt deshalb nur als Richtlinie.

Melden Sie sich bitte bei mir für weitere bzw. genauere Informationen.

 

Eine Hochzeit im Ausland ist etwas ganz Besonderes- genau wie Ihre Liebe.

 

* Bei Ländern, die das Haager Übereinkommen nicht unterschrieben haben (also die Ausfertigung einer Apostille nicht möglich ist), läuft die Legalisation (Echt-heitsbestätigung) der Urkunde über das Auswärtige Amt und über die lokale finnische Botschaft.